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Du bist Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und fährst ein Elektroauto, einen Plug-In-Hybriden oder planst die Anschaffung eines elektrifizierten Fahrzeuges? Dann kennst du sicherlich die Problematik "Wie kann ich als Mieter eine Lademöglichkeit in meiner Garage, Tiefgarage oder Stellplatz schaffen?". Zugegeben es ist nicht leicht, aber wir geben Dir hier eine Schritt für Schritt Anleitung wie Du zu Deinem persönlichen Ladepunkt gelangen kannst.
Geregelt wird das Anbringen einer Wallbox durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Bis dato war der Weg des Mieters über einen Antrag beim Eigentümer beziehungsweise der Eigentümerversammlung. Oftmals ist dieser Antrag bei Mehrfamilienhäusern grundlos abgelehnt wurden.
Im Gesetzes Entwurf von März 2020 räumt die Bundesregierung jedem Mieter ein Anrecht auf Installation eines Ladepunktes am Parkplatz des E-Autos ein. Damit soll das schleppende Wachstum privater Ladepunkte angekurbelt werden. Jeder einzelne Wohnungseigentümer und/ oder Mieter kann dann bei Kostenübernahme einen Ladepunkt installieren lassen. Was der Gesetzesentwurf nicht regelt, ist die Übernahme von Allgemeinkosten bei der Installation, die normale Weise gleichen Teils auf alle Parteien gesplittet werden müssten.
<<< UPDATE vom 21.09.2020 >>>
Der Bundestag hat den Anspruch auf private Lademöglichkeit! final beschlossen und die Änderung des Wohneigentumgesetz sollen ab November 2020 in Kraft treten
Konkret eröffnet die Gesetzesänderung folgende Möglichkeiten:
➡ Eigentümerversammlung muss den Einbau einer privaten Wallbox zwar weiterhin beschließen, darf jedoch nicht ablehnen
➡ Wohnungseigentümern, die die Wallbox nicht selber nutzen möchten, dürfen keine Kosten entstehen, bedeutet will ein Mieter an seinem Stellplatz laden, muss er die Kosten für die Installation tragen
➡ bauliche Änderungen am Hausstrom dürfen nicht auf alle Eigentümer/ Mieter umgelegt werden, sondern nur auf jene, die künftig aufladen wollen
➡ Ladepunkte sollen an zuweisbaren Stellplätzen angebracht werden, nicht auf frei nutzbaren Stellflächen
➡ das WEG gilt für E-Autos, Zweiräder, Elektro Roller und E-Bikes
Was das konkret für dein Wallbox-Projekt bedeutet, erklären wir in der folgenden Schritt für Schritt Anleitung.
Informiere den Eigentümer am besten mittels einem Brief oder einer Email über Dein Vorhaben. Erkläre die gesonderte Stromabrechnung und die Möglichkeit mit einem separaten Stromzähler die Wallbox dezidiert anrechenbar zu machen. Weise den Eigentümer auch auf seine eigenen Vorteile einer solchen Installation hin. Die Immobilie wird durch den Ladepunkt werthaltiger und zukunftsträchtiger. Vielleicht gelingt auf diesem Weg sogar eine Kostenteilung.
Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern ist der Ansatz mehrere Miet- oder Eigentümerparteien mit Interesse an Ladeinfrastruktur zu bündeln, eine sinnvolle Sache. Fragt in der Hausgemeinschaft nach, ob sich möglicherweise Interessen und später auch Kosten gemeinsam schultern lassen. Sollte es um mehrere Ladepunkte in einer Tiefgarage gehen, ist die passende Technologie ein dynamisches Lastenmanagement. Dieses steuert intelligent gleichzeitige Ladevorgänge an mehreren E-Autos aus, um einem Stromausfall vorzubeugen.
Durch die oben beschriebene WEG-Änderung beginnend im November 2020 musst du den formalen Antrag beim Eigentümer oder der Eigentümerversammlung stellen. Dieser darf jedoch nicht mehr abgelehnt werden sobald für die Hausgemeinschaft und Unbeteiligte des Ladepunktes keine Kosten entstehen. Entschließt sich demnach eine Mietpartei oder mehrere im Zusammenschluss zur Errichtung von Ladepunkten müssen Sie lediglich die Kosten tragen und einen separaten Stromzähler vorsehen.
TIPP: Kommuniziere für die Installation einer Wallbox zu Hause auch gerne einmal mit deinem Arbeitgeber. Eventuell beteiligt sich dein Unternehmen an den Kosten. Diese gilt aktuell nicht als geldwerter Vorteil.
Die Wallbox Easee Home ist eine intelligente Ladelösung für dein Zuhause. Das Laden kannst du ganz einfach via App steuern um zum Beispiel günstigen Nachtstrom zu "tanken".
Hast Du die Zusage zur Installation des Eigentümers und die Wallbox ausgewählt geht es nun um die Installation. Wer installiert die Wallbox? Was kostet die Installation und wer trägt diese Kosten? und welche unsichtbaren Hürden lauern noch bis zum ersten Ladevorgang an der eigenen Wallbox? Hier fassen wir die Schritte und Tipps für dich zusammen:
Dein letzter Schritt nach erfolgreicher Installation einer Lademöglichkeit, ist eine Abnahme durch den Hausverwalter. Dieser muss wissen, wo die Wallbox ist. Testen, ob die Stromabrechnung auf die entsprechende Mietpartei funktioniert und muss das technische Gerät gemäß VDE abnehmen.